Pflegeberatung

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Diese kostenlose Beratungsleistung durch die Pflegekasse dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und hilft, pflegende Angehörige in schwierigen Situationen zu unterstützen oder noch nicht abgerufene Leistungen zu nutzen. Achtung: Wenn die verpflichtenden Beratungstermine nicht wahrgenommen werden, werden die Leistungen im schlimmsten Falle gekürzt oder gar gestrichen.

Personen mit Pflegegrad 2 und höher sollten sich daher unbedingt über die Pflichttermine informieren. Denn je nach Pflegegrad variiert die Häufigkeit der Einsätze. Bedenken Sie, dass die Berater der Pflegekasse Sie mit diesen Einsätzen nicht kontrollieren möchten. Die Pflegeberatung ist für Sie eine gute Möglichkeit, Herausforderungen in der häuslichen Pflege anzusprechen und sich produktiv mit Lösungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen.